Hallo!
Ich habe für meine 6 jährige Tochter das alleinige Sorgerecht. War nie mit dem Vater verheiratet und er kümmert sich auch nicht viel weil er im Ausland lebt. (alle vier Wochen ruft er an)
Meine Tochter hat ihn vor exakt 4 Jahren (also mit knapp 2 zuletzt gesehen).
Sollte mir jetzt etwas passieren, kann es sein, dass der Vater sie dann zugesprochen bekommt?? Das möchte ich nämlich auf keinen Fall!!!
Entweder sollen meine Eltern (42 und 43 Jahre alt) sie zu sich nehmen oder sie soll bei meinem Lebensgefährten (Vater der zweiten Tochter und wohnt seit 3 Jahren mit uns zusammen) bleiben.
Wie kann ich das am besten und sichersten regeln???
Sorry ist lang geworden, aber danke schon mal für eine Antwort!!
LG
Mitglied inaktiv - 02.12.2005, 11:12
Antwort auf:
Was passiert im Todesfall?
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen.. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2005