Frage: Was nun?

Hallo... Auf Grund der Zuversicht eines jungen Beamten, habe ich beantragt, den Nachnamen meines Kindes in meinen Mädchennamen ändert zu lassen. Nun hat mein Exmann die Namensänderung nicht nur abgelehnt, nein, jetzt hetzt er mir noch einen Anwalt auf den Hals. Wir hatten vom Amt einen Termin angesetzt, in dem wir uns eigentlich an einen Tisch setzen und darüber reden sollten, aber mein Mann ist einfach nicht erschienen mit der späteren Begründung, dass ich mich mit diesem Vorhaben lächerlich mache, er diese von mir angestrebte Namensänderung von einem Anwalt überprüfen lässt und zur Not gerichtlich gegen mich vorgeht. Jetzt bin ich total fertig. Muss ich mir jetzt auch einen Anwalt suchen, den ich mir einfach nicht leisten kann? Ich habe ja schon geahnt, dass er ablehnt, allein um mich zu ärgern. Aber das das jetzt ein rechtliches/anwaltliches/gerichtliches Thema wird, dass hab ich nicht erwartet! Der Beamte meint immer noch ganz siegessicher, dass mein ex auch rechtlich nicht verhindern kann, dass das Kind meinen Mädchennamen bekommt, da er schlicht keinen Kontakt zu seinem Kind und ich das alleinige sorgerecht habe. Außerdem wären solche Urteile immer Fallbezogen, und die meisten Richter würden bei so einem "kotzbrocken" von Mann immer zu Gunsten für Frau und Kind urteilen. Und sollte er auch zum nächsten Termin nicht erscheinen, würde wahrscheinlich eh eine Entscheidung zu meinen Gunsten gefällt werden. Sein Wort in Gottes Ohr... Können Sie beurteilen, wie die Chancen stehen, dass ich die Namensänderung (evtl. auch gerichtlich) durchbringe oder geht die Chance gegen null? Weil wenn ich es einfach nur mit einem übereifrigem Sachbearbeiter zu tun habe, der mit gefährlichem Halbwissen um sich wirft, kann ich mir den ärger, die Demütigung und vor allem die nicht vorhandenen finanziellen Mittel sparen! 1000 Dank für eine Antwort!!!

von Mamimi85 am 02.04.2016, 22:43



Antwort auf: Was nun?

Hallo, das kann man nicht so einfach ändern - und schon gar nicht, wenn er ablehnt. Auch gerichtl. sehe ich da keine guten Chancen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



Antwort auf: Was nun?

Ja. Da hat der Beamte Mist gebaut. Du hättest erst gerichtlich seine Unterschrift ersetzen lassen müssen. Er muss zustimmen, sonst ist der Antrag nichtig. Seit wann hat Dein Ex denn keinen Kontakt und wie alt ist das Kind ? Wieso gibt es keinen Kontakt ? Du kannst den Antrag zurückziehen ( angebracht ! ) und dann auf Ersetzung der Unterschrift klagen. Ergebnis offen je nach Einzelfall. Dazu hast Du zu wenig geschrieben, siehe Fragen oben. Sorgerecht ist egal wenn das Kind den Namen des Vaters hat. Dem hast Du ja zugestimmt.

von Sternenschnuppe am 03.04.2016, 00:05



Antwort auf: Was nun?

Sie ist jetzt 4 Jahre alt. Als sie 6 Wochen alt war, ist er dann gegangen und war seit dem nimmer gesehen.... Gerüchten zufolge hat er in Berlin eine neue Frau kennengelernt, die den Kontakt schlicht verboten hat! Ein anderer Grund fällt mir auch nicht ein, warum ein Mann, der 6 Wochen ganz verliebt in sein Kind war, plötzlich geht und nie wieder nach ihr fragt. Natürlich weiß ich nicht was die Zukunft bringt. Sollte er Kontakt zu seinem Kind suchen, werde ich das auch nicht verhindern. Aber dafür, dass er sich IRGENDWANN EINMAL VIELLEICHT melden SOLLTE, muss sie doch nicht weiterhin seinen Namen tragen. Er musste wohl beim Amt eine Stellungnahme abgeben warum sie weiterhin durch den Namen an ihn gebunden sein soll. Es hätte mich nur zu sehr interessiert was er da angeführt hat, weil eigentlich gibt es dafür keine Begründung /Erklärung wenn man sich noch nie um sein Kind gekümmert hat... Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass eine Namensänderung auch kein großes, und schon gar kein richterliches, Problem wird.

von Mamimi85 am 03.04.2016, 21:59



Antwort auf: Was nun?

Gerichtlich hast Du bei der Schilderung gute Chancen. Es besteht ja keinerlei Bindung zum Kind, daher könnte befunden werden dass es dem Kindeswohl schadet, wenn es nicht wie Du heißt. Anwaltszwang gibt es nicht, die Gerichtskosten sind nicht so hoch und werden bei Gericht geteilt. Kann man auch in Raten abzahlen wenn es eng ist. Oder gleich Verfahrenskostenhilfe beantragen. Je nachdem was Du verdienst wäre dann bis auf ich meine 20€ der Anwalt umsonst. Hat sich gerade minimal erhöht, war früher 10€ Der Beamte kann den Antrag nicht bewilligen, die Zustimmung oder Ersatz ist zwingend erforderlich. Fehlt sie geht es nicht.

von Sternenschnuppe am 03.04.2016, 22:21



Antwort auf: Was nun?

Zahlt er denn Unterhalt oder bekommst Du Vorschuss ?

von Sternenschnuppe am 03.04.2016, 22:22



Antwort auf: Was nun?

Beziehungsweise, fällt mir jetzt erst auf. Die Behörde hat es aufgenommen und ihn ja angeschrieben. Er hat verneint. Daher wird der Antrag abgelehnt werden. Du musst übers Gericht gehen, anders geht es nicht. Warum der Ex das nun trotz Desinteesse verweigert weiß aktuell ja keiner, aber das kann er dann ja dem Richter erzählen. Da erfährst Du es dann auch.

von Sternenschnuppe am 03.04.2016, 22:40



Antwort auf: Was nun?

Nein nein, den Unterhalt zahlt er ordentlich.

von Mamimi85 am 03.04.2016, 23:34