Hallo,
Ich bin momentan in Elternzeit, hatte 3 Jahre beantragt, d.h. Ich müsste im November diesen Jahres wieder anfangen zu arbeiten. Aber da ich jetzt wieder schwanger bin (ca. 5ssw) ist meine Frage ob ich ganz normal anfangen muss oder ob mein Chef sagen kann dass es besser ist wenn ich kompl gehe?! Und was bekomme ich wenn ich das letzte Jahr vor der nächsten Geburt gar kein Verdienst hatte?
Danke
von
Leonie L.
am 14.07.2015, 00:53
Antwort auf:
Was nun....
Hallo,
aufgrund der Schwangerschaft haben Sie erneuten Kündigungsschutz. Natürlich können Sie zwischendrin wieder arbeiten, dass erhöhte auch wesentlich mehr Elterngeld. Ausschlaggebend hierfür ist nämlich der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2015
Antwort auf:
Was nun....
Schwanger = Kündigungsschutz.
Dein Vertrag lebt nach der Elternzeit wieder auf und Du gehst normal arbeiten bis zum Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 14.07.2015, 07:52