Hallo.
Mein Sohn wurde 2006 geboren und meine Erziehungszeit geht noch bis Juni 09.
Ich war vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältniss- Festanstellung in einem Hotel. Wie ist das nun nach meiner Erziehungszeit? Also mein Sohn wird dann im Juni in den Kindergarten gehen und ich wollte/muss ja dann wieder in dem Hotel arbeiten. Mein Partner hat auch Arbeit und ist meist erst Abends daheim. Meine Schichten in dem Hotel fangen immer erst gegen 15 Uhr an. Da ist mein Partner noch arbeiten und der Kindergarten schließt 16.30 Uhr. So wäre es für mich also unmöglich, diese Spätschichten anzunehmen.
So wie ich informiert bin, MUSS meine Chefin mich nach der Erziehungszeit für mindestens 3 Monate wieder einstellen. Wie ist das aber, wenn ich die normalen Schichten zeitlich nicht mehr arbeiten kann wegen meinem Sohn? Muss sie sich dann darauf einlassen, dass sie mir Arbeiten gibt, die in einer Frühschicht zu bewältigen sind? Oder hab ich dann sozusagen Pech gehabt?
Wo kann ich mich ausserdem noch zu diesem Thema persönlich informieren? Arbeitsamt?
LG und ich hoffe ich habe nicht zu verwirrend geschrieben
Mitglied inaktiv - 21.09.2008, 13:14
Antwort auf:
Was nach Ende der Erziehungszeit...
Hallo,
nach der EZ haben Sie einen Anspruch auf den alten ARbeitsplatz, je nach Anzahl der AN auch auf TZ, nicht aber auf feste Termine. Eine 3-Mo. Kü-Frist gibt es nur für Sie zum Ende der EZ, wenn Sie die Arbeit nicht mehr ausführen können. Der AG hat ja keinen Grund zur Kündigung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2008
Antwort auf:
Was nach Ende der Erziehungszeit...
"Ganz einfach"
nach der EZ trittst Du deinen alten Arbeitsvertrag wieder an.
Mit allem was dazugehört:
Schichten, Überstunden, etc.
So wie vor der Geburt des Kindes eben.
Wen Du das nicht leisten kannst, ist das grundsätzlich Dein Problem, dafür kann dein AG nichts.
Zusammen sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden ist aber immer möglich!
Erarbeite selbst ein tragbares Konzept, das gibt Dir einen Vorsprung.
Reine Frühschicht oder späterer Beginn o. ä.:
Darauf besteht kein Anspruch.
Immerhin mußte Dir 3 jahre ein Arbeitsplatz "warmgehalten" werden.
I. d. R. findet sich eine Lösung wenn man will!
BTW: die Kündigung kann am ersten tag der Rückkehr zu den vertraglichen bedingungen ausgesprochen werden, da gibt es keine 3 Monate "Schonfrist".
Viele Grße und alles Gute
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.09.2008, 17:01