Frage: Was nach EU?

Hallo 1. Wann läuft der EU genau ab? Meine Maus wurde am 11.09.99 geboren. 2. Muß ich mich jetzt schon beim AG erkundigen, wie das danach mit der Wiedereinstellung läuft? Ich befürchte, das ich den Arbeitsplatz vergessen kann, da ich halt nicht Vollzeit gehen kann (da müßte er mich ja einstellen) und Teilzeit will er mit Sicherheit nicht (elegante Lösung AN loszuwerden). Mein Arbeitsplatz ist/war eine Arztpraxis und deswegen fällt die Neureglung der Teilzeitarbeit weg. (zuwenig AN) 3. Und wie läuft das dann mit der Krankenkasse, Rente usw.? Müssen wir dann einen Aufhebungsvertrag machen? Muß ich kündigen? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Und vom welchen Gehalt wird das berechnet? Wer kann mich beraten? Vielen Dank im vorraus Andrea

Mitglied inaktiv - 19.01.2002, 02:12



Antwort auf: Was nach EU?

Liebe Andrea, 1. Mit dem Geburtstag 2.Wenn Sie nicht vollzeit gehen können und nicht unter das Gesetz fallen, haben Sie keinen Anspruch auf Reduzierung. Sie müssen dann kündigen 3.Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch der EU. In diesem Fall müssen Sie sich, auch schon vorher, beim Arbeitsamt melden. Als Arbeitslosen har man Anspruch auf Arbeitslosengeld, beitragsfreie KK und Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Ob Sie als arbeitslos anerkannt werden oder nicht, hängt zum einen davon ab, ob Sie vor dem EU mind. 12 Mo. sozialversicherungspflichtig angestellt waren, zum anderen davon, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen Nachweise bringen, dass Sie, falls Sie eine passende Arbeit finden, diese auch antreten können und in der Arbeitszeit das Kind zur Betreuung untergebracht haben. Wenn Sie den EU weitermachen wollen, sind Sie nicht arbeitslos, und haben keine Ansprüche. Dann sind Sie Hausfrau oder erhalten evtl. Sozialhilfe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2002