Guten Tag,
ich bin seit dem 23.06.2012 in Elternzeit. Diese ist bis zum 22.06.2014 durch meinen AG genehmigt. Auf Nachfragen nach einer Teilzeitstelle ab 01.10.2013 signalisierte dieser mir bereits, dass eine Teilzeitarbeit in einem anderen Unternehmen genehmigt werden würde. Jetzt habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag für einen Job in einem anderen Unternehmen ab 01.11.13 vorliegen.
Nun zu meinen Fragen:
- darf ich diesen unbefristeten Vertrag unterschreiben?
- ergeben sich daraus Nachteile für den neuen Arbeitgeber, ist etwas bei der Lohnabrechnung o.ä. zu beachten?
- muss der neue AG dem Sachverhalt zustimmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
von
luisa___
am 17.09.2013, 10:23
Antwort auf:
Was muss ich bei neuem Arbeitsverhältnis während der Elternzeit beachten?
Hallo,
-unbefristet? Wie wollen Sie das zum Ende der EZ machen?Den alten kündigen?
- Nachteile? Wieso?
-welchem Sachverhalt? Ich verstehe das nicht so ganz
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2013
Antwort auf:
Was muss ich bei neuem Arbeitsverhältnis während der Elternzeit beachten?
Ja, die Firma hat mir einen unbefristeten Vertrag angeboten. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Nun würde ich natürlich gerne für den Zeitraum der Probezeit den "doppelten Boden" beibehalten. Nach Ablauf der Elternzeit könnte ich mich dann für einen der beiden Verträge entscheiden. Geht das?
Mit Sachverhalt meine ich, ob der neue AG auch zustimmen muss, dass ich in meiner alten Firma als ruhender Mitarbeiter bis zum Auslauf der Elternzeit weiter geführt werde.
Eine Alternative wäre, dass ich meinen alten AG um einen Aufhebungsvertrag bitte.
Für einen 30 h Job ist das nicht meine 1. Wahl...
Den neuen AG möchte ich aber jetzt auch nicht unberdingt um eine Befristung bitten. Oder meinen Sie, das wäre der richtige Weg?
von
luisa___
am 17.09.2013, 16:33
Antwort auf:
Was muss ich bei neuem Arbeitsverhältnis während der Elternzeit beachten?
Ja, der Vertrag darf unterschrieben werden.
Wenn der alte AG allerdings darauf besteht, den Vertrag zu sehen und die Unbefristung sieht, könnte es zu Missverständnissen kommen.
Nö.
Ja, er muss gemäß BEEG zustimmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.09.2013, 11:25