Hallo,
ich habe einige Fragen bzgl. schwanger in der Elternzeit.
Was muss ich beantragen?
Was steht mir zu?
Was muss ich beachten?
Gibt es Geschwisterbonus?
Bekomme ich Betreuungsgeld für beide Kinder?
Erste Kind ist am 25.01.2011 geboren. Habe drei Jahre Elternzeit genommen.
Zweite Kind hat am 14.07.2013 Entbindungstermin. Möchte dann wieder drei Jahre Elternzeit nehmen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
M.f.G.
S.Lanz
von
skoda1505
am 18.05.2013, 15:24
Antwort auf:
Was muss ich beachten wenn ich schwanger bin in der Elternzeit?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Betreuungsgeld können Sie nur für das 2. Kind bekommen. Und auch erst, wenn es mind. 15 Mo. alt ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2013
Antwort auf:
Was muss ich beachten wenn ich schwanger bin in der Elternzeit?
Beantragen wie beim ersten. Kindergeld und Elterngeld.
Was soll Dir sonst und von wem zustehen ?
Wo willst Du was beachten ?
Geschwisterbonus Elterngeld bis Kind 1 drei ist.
Wieder 3 Jahre Elternzeit heißt Du hast nicht gearbeitet seit Kind 1 ? Dann gibt es 300€ Elterngeld + Geschwisterbonus 75€
Betreuungsgeld fürs erste Kind gibt es nicht, fürs zweite nach dem Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 18.05.2013, 19:53