Hallo Frau Bader, Unser erstes Kind wurde am 31.12.2014 geboren und somit innerhalb der alten Elternzeit Regelung. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und arbeite jetzt im zweiten Jahr bei meinem normalen Arbeitgeber in Teilzeit (30h). Frage 1) Das dritte Jahr möchte ich aufheben. Muss ich beim Bescheid den Arbeitgeber ja noch bestätigen muss etwas beachten? Ich bin nun mit unserem zweiten Kind schwanger. Errechneter Entbindungstermin ist der 4.1.17, wobei es wahrscheinlich ein Kaiserschnitt am 28.12.16 wird. Frage 2) Muss ich meine Elternzeit kündigen, damit ich Mutterschutzgeld bekomme - Wenn ja zu wann? Frage 3) Muss ich etwas anderes beachten? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe! Beste Grüße Sylvie Förster
von Sly176 am 10.06.2016, 21:44