Frage: was kommt nach Elterngeld?

Irgendwie habe ich meine Frage heute Vormittag schon einmal gestellt, kann sie aber leider nicht finden, vielleicht habe ich ja nu mehr glück. Folgendes ich bin in Elternzeit vorraussichtlich noch bis März2011,evtl. noch 1 Jahr länger. Zur Zeit beziehe ich Elterngeld, noch bis einschließlich April 2010(825) und erhalte einen geringen betrag Arbeitslosengeld 2(175) und dann kommt da noch Unterhaltsvorschuß und Kindergeld zu. Weiter muß ich sagen es gibt noch einen arbeitgegber der mich in 1 bis 2 jahren wieder nimmt. der Vater des Kindes zahlt für mich und mein Kind zur zeit kein Unterhalt. Wir waren nicht verheiratet ,kind wurde unehelich geboren. Aber was mache ich rein geldtechnisch ab Mai? Da fällt das Elterngeld ja komplett weg. Weiter habe ich noch eine Frage bezüglich Urlaub. Muss ich die Arge um erlaubnis bitte in den Urlaub fahren zu dürfen oder reicht es wenn ich denen mitteile das ich 2 wochen weg bin? Mit freundlichen Gruß R.Giese

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:48



Antwort auf: was kommt nach Elterngeld?

Hallo, 1. Der Ag ist wie jeder andere 2. Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2010



Antwort auf: was kommt nach Elterngeld?

Hallo Zwischen Elterngeld und Arbeit bist Du ALG2 Empfängerin dann. Es sei denn Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung , hast Betreuung, dann ALG1. Da Du ja aber einen Arbeitgeber hast eher ersteres. Als ich in den 3 Jahren Erziehungsurlaub ALG2 bekommen habe und mal zwei Wochen weg war, habe ich keinem Bescheid gesagt. Mein Sachbearbeiter meinte damals von Anfang an, dass sie mich 3 Jahre in Ruhe lassen. Ich habe es ja nicht bekommen weil ich keine Lust hatte zur arbeiten oder arbeitslos war, sondern weil ich mich um mein Kind gekümmert habe, welches keine Betreuung hatte, damit ich arbeiten gehen kann.

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 18:55



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