Frage: Was kann ich tun?

Guten Tag Frau Bader, ich schildere Ihnen meine momentane Situation (es wird etwas länger). Ich bin seit 8 Jahren verheiratet und wir haben zusammen 3 gemeinsame Kinder (8 Jahre, 6 Jahre, 2 Jahre). Nun erzählte mir mein Mann, das er vor 13 Jahren eine Vaterschaft anerkannt hat, wohlwissend das es nicht sein Kind ist, da nie eine Beziehung jeglicher Art bestant. Die Familie sollte abgeschoben werden und sie boten ihm 200 € an, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Mein Mann war damals auf der "schiefen" Bahn, nahm viele Drogen, war ständig auf Drogen, war polizeibekannt. Er machte sich keine Gedanken an die Zukunft und war froh, das Geld zu bekommen. Es kamen nie Unterhaltsforderungen oder sonstiges. Als unsere erste Tochter zur Welt kam, vertraute er sich wohl seinen Eltern an und erzählte die Geschichte. Sie waren vor Gericht um die Vaterschaft anzufechten, aber die Frau erschien nie zum Termin bezüglich eines Vaterschaftstest. Nun kam vor ein paar Wochen Unterhaltsforderungen in Höhe von ca.300 €. Ich fiel aus allen Wolken, ich hatte ja nie eine Ahnung von alldem. Also erzählte mein Mann mir es auch. Er war schon beim Familienanwalt, kommt aber nicht so wirklich raus mit der Sprache bei mir. Er lässt mich total im Dunkeln, da er sich für die Sache schämt. Meine Frage an Sie ist jetzt, ob er überhaupt eine Chance hat, aus dieser Nummer rauszukommen?!? LG Kerstin

von Feema6523 am 25.10.2018, 10:13



Antwort auf: Was kann ich tun?

Hallo, er hat er schon ein Straftatbestand begangen, indem er, obwohl er wusste, dass er nicht der Vater ist, eine Vaterschaft anerkannt hat. Das jetzt anzufechten bräuchte ein Anfechtungsgrund, den ich nicht erkennen kann. Außerdem sind sämtliche Fristen abgelaufen. Einzige Möglichkeit wäre vielleicht noch, auf unzurechnungsfähig zu gehen, aber das wird ein großes Beweisproblem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Was kann ich tun?

Es gibt eine Möglichkeit da wieder rauszukommen. Aber die kennt nicht jeder Anwalt und geht wohl auch nicht in jeder Konstellation. Aber es geht.

von ALF0709 am 25.10.2018, 10:25



Antwort auf: Was kann ich tun?

Für eine Vaterschaftanfechtung sind alle Fristen abgelaufen - Dein Mann wusste ja, dass er nicht der Vater ist, als er die Erklärung unterschrieb. Ab diesem Zeitpunkt begang also die Frist zu laufen. Die einzige familienrechtliche Chance sehe ich in dem damaligen Familiengerichtsverfahren - da MUSS irgendwas entschieden worden sein. Eine Familiengerichtsakte landet nicht einfach im Archiv ohne Entscheidung - keine Chance. Auch wenn die Frau nie erschienen ist - dann hätte es Zwangsmittel gegen die Frau gegeben (z.B. Zwangsvorführung).... Kennt man den Aufenthaltsort nicht, dann hätte man eine öffentliche Zustellung gemacht... Irgendwas passt da in der Geschichte so nicht. Entweder ist die Vaterschaftsanfechtung abgewiesen worden und Dein Mann sagt Dir da nicht die Wahrheit. Oder das Verfahren ruht und damit auch die Frist - das kann ich mir aber kaum vorstellen.... Das ist der Ansatzpunkt, an dem man sofort nachforschen müsste. "Raus" dürfte er ansonsten jetzt nur noch von behördlicher Seite kommen - im Wege einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde. Da die Vaterschaft zur Verhinderung einer Abschiebung fingiert wurde, liegt eine Strafbarkeit vor und die Ausländerbehörde kann dagegen vorgehen. Aber Dein Mann müsste halt dazu stehen, dass er damals eine Strafttat begangen hat.....

Mitglied inaktiv - 25.10.2018, 15:21



Antwort auf: Was kann ich tun?

Nun, wenn er ja die Vaterschaft vor 13 Jahren anerkannt hat, dann hatte das Verfahren vor 8 Jahren ja schon keine Chance. Der Vater kann doch nur 2 Jahre nach Wissen der echten Umstände anfechten, oder? Der Drops war doch damals schon gelutscht.

von drosera am 25.10.2018, 16:29



Antwort auf: Was kann ich tun?

Wenn die Vaterschaftsanfechtungsklage wirklich erst 8 Jahre nach der Anerkennung erfolgt sein sollte, dann hätte sie in der Tat wohl keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Könnte es sein, dass das Gericht daher die Klage abgewiesen hat und Dein Mann Dir das auch nicht "beichtet". Kleiner Tipp mal am Rande - ihr solltet ganz schnell ein Testament machen - passiert Deinem Mann was, dann hätte seine "Nichttochter" ansonsten die vollen Erbansprüche. Daher sofort ein Testament, in welchem ihr sie auf das Pflichtteil (den könnt ihr nicht ausschließen) gesetzt wird, machen.

Mitglied inaktiv - 25.10.2018, 17:23



Antwort auf: Was kann ich tun?

Das ist jetzt zwar nicht die Antwort, die du brauchst, aber trotzdem: Für jemand, der drogensüchtig war, polizeibekannt (also Straftaten verübte) und die Abschiebung (seiner ganzen Familie!?) mit einer gefälschten Vaterschaft erschwindelte, ist eine so späte Unterhaltszahlung von nur 300 € eine sehr milde "Strafe". Unseren Staat hat die ganze Sache viel viel mehr Geld gekostet.

Mitglied inaktiv - 26.10.2018, 20:35