Hallo Fr. Bader,
ich weiß Garnicht wo ich genau anfangen soll! Ich arbeite im Einzelhandel in einem großen Unternehmen mit vielen Filialen verteilt in Deutschland in einer Filiale wo alle auf 38h die woche arbeiten außer eine auf Teilzeit. Wir Vollzeitkräfte müssen von Mo-Fr von 9-19 Uhr arbeiten außer Sa von 9-16 Uhr. Nun zu meiner Frage mein Antrag auf Teilzeit wurde abgelehnt ich habe allerdings Nicht die möglichkeit noch auf vollzeit weiter zu arbeiten denn ich bin in Der woche sozusagen alleinerziehend da mein verlobter die ganze woche Nicht zu hause ist und wir keine familie in der nähe haben und meine tagesmutter nur bis 17 uhr auf hat. Es gibt auch in der nähe keine andere Einrichtung die länger auf hat. Was soll ich nun tun wenn mein Arbeitgeber mir kein teilzeitvertrag gibt denn selbst kündigen kann ich Nicht da ich ja dann eine sperre bekomme und ich Mir das so Nicht leisten kann.
Mfg
von
xxxnicolexxx
am 26.07.2015, 16:46
Antwort auf:
was kann ich tun wenn mein arbeitgeber mein antrag ablehnt?
Hallo,
Sie haben Anspruch auf TZ (wenn kein wichtiger Grund entgegensteht, nicht aber zu bestimmten Zeiten).
Lassen Sie sich schriftlich geben, dass der AG nur VZ-Zeiten anbieten kann u wenden sich an die Agentur f Arbeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2015
Antwort auf:
was kann ich tun wenn mein arbeitgeber mein antrag ablehnt?
Vor der Eigenkündigung mit dem Arbeitsamt sprechen.
Wenn der AG bestätigt dass Du bis 19 Uhr arbeiten musst und die Tagesmutter dass das Limit bei 17 Uhr ist, dann kann die Sperre ggf. entfallen.
Sinniger ist es aber sich jetzt schon einen passenden Job zu suchen und wenn noch was über ist die Elternzeit zu verlängern. Dann kannst Du auch ALG1 ohne Sperre in Elternzeit beantragen und Dir einen neuen Job suchen.
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2015, 17:58
Antwort auf:
was kann ich tun wenn mein arbeitgeber mein antrag ablehnt?
Hast du die kompletten 3 Jahre Elternzeit ausgenutzt. Frage wegen Tagesmutter, die betreut ja in der Regel nur U3.
Falls nein, Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen. Antrag deshalb, weil man sich für mind 2 Jahre festlegen muss aktuell noch um auch ohne Zustimmung des AG das dritte einfach dran zu hängen. Darfst ja innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - ohne das man dich kündigen kann. Dann schriftlich geben lassen das er sich weigert TZ anzubieten - da wird er sich sicherlich ziemen. Weil, Einzelhandel und sicherlich mehr als 15 Mitarbeiten, da muss er sich schon was einfallen lassen damit er das überhaupt ablehnen darf. Darf er nämlich nur aus wichtigen betrieblichen Gründen. Damit dann zum Arbeitsamt, arbeitssuchend melden und neuen Job suchen den du dann innerhalb der Elternzeit auch bei einem anderen AG machen darfst. Der andere AG darf nur kein Konkurrent sein, dann muss Dein AG auch zustimmen. Und bist du was neues hast, bekommst du dann Arbeitslosengeld1.
Kannst dann immer noch schauen ob du nach der EZ zum alten AG wieder zurückgehst, oder dort rechtzeitig kündigst und beim neuen bleibst.
Mitglied inaktiv - 26.07.2015, 19:57