Ändert sich da auch der Freihebetrag da ich ja dann 3 Leute von meinem Gehalt ernähren muss und nit nur mich selbst. Da meine Frau ja nicht mehr arbeitet. Ist sie doch von mir abhänhig und das Kind und ich bin doch zu Unterhalt verpflichtet. Oder sehe ich das falsch die grenze bei mir liegt Grad bei 1089 Euro netto alles drüber wird gepfändet.
von
Guten Tag
am 26.01.2016, 13:36
Antwort auf:
Was ist
Hallo,
der Pfändungsfreibetrag? Ja
der Freibetrag für das P-Konto? Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2016
Antwort auf:
Was ist
Dein Beitrag ist unverständlich.
Bist du verheiratet?
Hast du einen Job?
Hat deine Frau einen Job?
Hast du Kinder? Wieviele Kinder?
Hast du Kinder, die nicht bei dir leben und für die du Unterhalt zahlst? Wie viele Kinder sind das? Wie alt sind diese Kinder?
Warum wird bei dir gepfändet?
Was ist deine Frage? Geht es um deinen Freibetrag?
von
Pamo
am 26.01.2016, 13:53
Antwort auf:
Was ist
Dann wird sich die Grenze ggf.erhöhen.
Für das Kind.
Es kann Dir da nur der Insolvenverwalter helfen,mit Familienrecht hat das nix zu tun. Sondern Insolvenzrecht.
Als Gläubiger hätte ich keinerlei Verständnis dafür.
Man bekommt eh nicht alles wieder und dann soll es noch weniger werden ?
Sehe es auch mal von der Seite.
Deine Frau bekommt Elterngeld und kann danach ja wieder verdienen.
von
Sternenschnuppe
am 26.01.2016, 13:55
Antwort auf:
Was ist
Liebe Grüße
von
Sternenschnuppe
am 26.01.2016, 13:55