Frage: Was ist......

Hallo! Was bedeute es, wenn eine "Rechnung zur Erteilung eines Erbscheines" ausgestelt wurde?? Fand da eine Erbschaft statt?? Ich habe so eine Rechnung gefunden, mein Mann behauptet aber er hätte nichts von seiner Oma geerbt. (wir sind im Begriff und zu trennen......) Danke,vg Anne

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 21:23



Antwort auf: Was ist......

Hallo, Erbescheine beantragt man nur, wenn man was erbt. Stellen Sie sich doch mal dumm und fragen beim Nachlassgericht nach. Das Az. steht auf der Rechnung. Soweit ich weiss, richtet sich die Hòhe der Rechnung nach der Hòhe der Errbschaft Ciao, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2010



Antwort auf: Was ist......

Dein Mann wird einen Erbschein beantragt haben - das kostet Gebühren. Ob er tatsächlich geerbt hat weißt Du damit noch nicht. Btw: das potentielle Erbe von der Oma gehört natürlich nur ihm...

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 22:30