Hallo!
Ich werde bald operiert und ich denke darüber nach was ist wenn mir etwas passiert und ich sterbe. Wer bekommt dann meine Kinder? Mein Ex-Freund hat keinerlei Kontakt zu meinen Kindern seit 4 Jahren, weil er keinen Kontakt wollte. Ich habe nun meinen neuen Lebensgefährten mit dem ich seit 4 Jahren zusammen bin geheiratet. Er möchte die Kinder adoptieren, aber noch haben wir es nicht gemacht.
Was wäre denn nun wenn mir etwas zustößt?
Mein Ehemann und ich haben auch noch ein gemeinsames Kind.
Kann ich schon vor der Adoption etwas tun damit die Kinder im notfall bei meinem Ehemann bleiben?
Vielen Dank, Mamma_Mia
von
Mamma_Mia
am 26.04.2013, 10:33
Antwort auf:
Was ist wenn mir etwas passiert, bekommt der Vater oder mein Ehemann meine Kinde
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013
Antwort auf:
Was ist wenn mir etwas passiert, bekommt der Vater oder mein Ehemann meine Kinde
Kinder sind nicht vererbbar.
Der leibliche Vater ist der nächste Angehörige.
Du kannst Deinen Wunsch niederschreiben.
Ob dem dann stattgegeben wird entscheidet das Gericht.
Wenn der Vater eh kein Interesse hat, dann verbleiben die Kinder beim sozialen Vater.
Einzig das Kindeswohl entscheidet.
Hat der leibliche Vater Interesse und ist eine Gefährdung der Kinder abgeschlossen, dann wird eine langsame Anbahndung gemacht.
Diese Angst war einer der vielen Gründe warum mein Mann meinen Großen vor einigen Jahren adoptierte :-)
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2013, 11:14
Antwort auf:
Was ist wenn mir etwas passiert, bekommt der Vater oder mein Ehemann meine Kinde
schreib es or der op nieder, wir haben bei uns in der praxis einen jungen dessen mutter leider bei einem nfall gestorben ist, der junge durfte beim partner der mutter bleiben, der vater hatte auch keinen kontakt zu dem kind!
das wird natürlich erstmal alles gerüft!
von
CKEL0410
am 26.04.2013, 14:10