Hallo Frau Bader, Sie hatten mir geschrieben, dass ich nach der Elternzeit Anspruch auf eine Gleichwertige Stelle nach Arbeitsvertrag habe. Was ist wenn mein Arbeitgeber sagt, er habe keine. Die Personalcheffin hat mir erzählt, dass meine vorherige Stelle event. im November vergeben wird. Ich fange erst im April wieder an. Wenn keine gleichwertige Stelle da ist, müsste ich bei gleichen Gehalt in den Betreuungsdienst (hatte vorher eine Leitungstelle) solange bis wieder etwas frei wird. Geht das so einfach?
von Ute A am 04.11.2016, 10:38