Hallo Fr. Bader,
ich habe ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende bekommen.
Jetzt habe ich im Sommer aber Urlaub gebucht nach Italien. Wir machen einen Wellnessurlaub. Also nur Entspannung.
Wir machen keine Wanderungen, Radtouren oder so.
Ist das erlaubt?
Darf ich ins Kino, essen, shoppen, spazieren gehen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
LG
von
Newborn13
am 05.04.2013, 14:30
Antwort auf:
Was ist beim Beschäftigungsverbot erlaubt
Hallo,
ein BV bedeutet, dass es keine gesundheitlichen Probleme gibt, sondern Gefahr für Mutter und Kind bei Ausübung der Arbeit entstehen würde.
Deshalb dürfen Sie im Prinzip alles - trotzdem würde ich mir das schriftl. vom FA geben lassen -nur zur Sicherheit
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Was ist beim Beschäftigungsverbot erlaubt
Das kommt auf das Beschäftigungsverbot und die Gründe dafür an.
Das kann man so pauschal nicht sagen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.04.2013, 14:33