Laut meinem ExMann soll ich in einer sozioökologischen Lebensgemeinschaft leben. Was ist das? Im Duden steht was über Volkswirtschaft dazu... Laut Lebenspartnerschaftsgesetz ist das die Form des Zusammenlebens von Schwulen und Lesben! Nichts gegen die Form, aber ich bin nicht lesbisch! Jedenfalls will er deshalb Unterhalt zurückfordern und weiteren Unterhalt streichen. Kann man Unterhalt einfach so zurückfordern? Ich habe zwar einen Freund von dem ich schwanger bin, aber wir leben nicht in häuslicher Gemeinschaft, nicht postalisch und polizeilich! Ich werde weiterhin als alleinerziehend gelten, da ich einfach nicht bereit bin, meine Wohnung mit jemanden zu teilen. Scheint wohl eine Art Altlast aus der Ehezeit zu sein! Schwierig, oder? DANKE und ein schönes Wochenende! Hildchen
Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 18:34