Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe Ende letzten Jahres meine Elternzeit zur Geburt meiner Tochter beendet. Diese wäre regulär noch bis Mai 2013 gelaufen. Meine Tochter kam im Januar zur Welt.
Mein AG hat mir die Beendigung bestätigt .
Ich dachte nun, dass ich dadurch Anspruch auf den Ag-Zuschuss hätte, da ich der Meinung war, dass Arbeitsverhältnis lebt neu auf.
Mein Ag möchte nicht zahlen und auch von der Anwältin, die ich um Hilfe bat, habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass ich eben nun diesen Anspruch nicht habe.
Was hätte ich beachten müssen?
MfG
demuck
von
demuck
am 03.06.2013, 22:59
Antwort auf:
Was habe ich falsch gemacht?
Hallo,
wenn Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich hierzu nicht äußern.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2013
Antwort auf:
Was habe ich falsch gemacht?
Da kann ich nur sagen, hartnäckig bleiben. Du bist im Recht !!!!!
Siehe meine gerade eingestellte Frage.
LG Susi
von
Susiund3
am 03.06.2013, 23:07
Antwort auf:
Was habe ich falsch gemacht?
Leg doch deinem AG und deiner Rechtsanwältin dies hier vor:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm
Da steht auch ne Telefonnummer vom Familienministerium drin, da kann sich die Anwältin mal rechtsberaten lassen - ist wohl sehr nötig!
Und du solltest mal mit ihr klären, wer die Kosten dafür zahlt, dass du sie über ihr Rechtsgebiet aufklärst!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.06.2013, 23:31
Antwort auf:
Was habe ich falsch gemacht?
Hm, ich glaube diese Gesetzesänderung gilt seit 1.1.2013. Wenn das schon letztes Jahr war, liegt es vielleicht daran? Bin mir aber nicht sicher!
von
sungirl82
am 04.06.2013, 12:43
Antwort auf:
Was habe ich falsch gemacht?
Die gilt nicht ab 1.1.2013
Das Gesetz dazu wurde schon August oder September 2012 geändert und auch schon für den Zeitraum davor kann man sich darauf berufen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.06.2013, 22:12