Frage: Was "gilt" als "Rufname"?

Wenn jemand 1975 geboren wurde (BRD) und im Personalausweis drei Vornamen stehen hat (nicht unterstrichen wie ganz früher), darf man dann alle drei als "Rufnamen" benutzen?

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 20:58



Antwort auf: Was "gilt" als "Rufname"?

Hallo, das kann man sich selber aussuchen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2010



Antwort auf: Was "gilt" als "Rufname"?

Hallo Es gibt heutzutage keinen Rufnamen mehr in dem Sinne. Man kann sich jederzeit für einen der vorhandenen entscheiden. Wir nennen unsere Kinder beim 2. Namen, wenn sie es wollen können sie irgendwann entscheiden, dass es der 1. sein soll. Im Perso steht ab sofort aber immer der 1. Name, egal welcher der ausgesuchte ist.

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 21:54



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