wenn man ne falschaussage gemacht hat und es selber wahrheitsgemäß geändert hat was kann man da für eine strafe kriegen im alter von 19 jahren !!?
Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 12:00
wenn man ne falschaussage gemacht hat und es selber wahrheitsgemäß geändert hat was kann man da für eine strafe kriegen im alter von 19 jahren !!?
Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 12:00
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2007
Hallo ! "Die Falschaussage sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten vor. Nach oben ist die Strafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe begrenzt." lg ...anonym...
Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 12:17