Hallo Frau Bader!
Nach Ihrem Tip frag ich nun, was man bezüglich des Sorgerechts o. Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Zeit nach der Beziehung schriftlich vereinbaren kann und inwiefern sich die Parteien daran halten müssen :-)
Danke
Mitglied inaktiv - 19.10.2006, 15:10
Antwort auf:
was darf man vertragl. vereinbaren?
Hallo,
gut gefragt ;-)Nicht bös sein: ich habe da gaaaanz viele ganz tolle Unterlagen zu Hause u bin noch im Urlaub. Ich verspreche: Ich schreibe ganz ausführlich, wenn Sie Montag noch mal fragen (Sie Arme!)
Schrieben Sie nur, dass Sie das mit der Vereinbarung sind.
Ich hoffe, es eilt nicht.
Ganz besonders liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2006
Antwort auf:
was darf man vertragl. vereinbaren?
SUPI!
Bis Montag :-)
Mitglied inaktiv - 20.10.2006, 08:31