Guten Tag Frau Rechtsawältin Bader, ich hoffe das sie mich vielleicht etwas aufklären können. Ich bin alleinerziehende mutter tochter 15 monate. Ich beziehe alg2 aufstockend und uvg plus kindergeld und minijob. Als ich noch elterngeld bezog bekam ich auch aufstockend alg2. Irgendwann im april 18 bekam ich ein vertrag vom jobbcenter zugeschickt treuhänderischer rückübertragung. Erhlich gesagt hab ich mir nix dabei gedacht unterschrieben und zurück geschickt was das genau bedeutet keine ahnung. Nun ist seit geburt meine tochter eine Beistandschaft tätig. Da kindsvater sich bewusst seinen pflichten entzieht bekam ich dezember einen brief nach hause von der beistandschaft. Ich solle beim jobbcenter nachfragen ob diese bereit wären die kostenrisikos eines gerichtsverfahrens zu tragen. Da es früher oder später über gericht geklärt werden muss. Ich schickte alle unterlagen dem jobbcenter diese teilten mir mit das sie der Beistandschaft eine Entscheidung mitgeteilt haben. Sie wollten mir keine auskunft darüber geben ich solle mich an die Beistandschaft wenden. Nun meldete ich mich bei der Beistandschaft und wollte wissen was nun sache ist. Jetzt kam heute post von der Beistandschaft zur Kenntnisnahme. Das jobbcenter sagt weder ja noch nein weil ich diesen treuhänderischer rückübertragungsvertrag unterschrieben habe. Was heist das den jetzt genau ?? Wer müsste den aktuell für die risiko kosten aufkommen. Und wann kann gerichtlich gegen den kv vorgegangen werden. Ich blick einfach an der sache nix mehr. Ich danke schonmal
von sabse1904 am 11.01.2019, 14:30