guten tag fr. bader, darf ich fragen warum sie meinen beitrag nicht beantwortet haben? lg, lulu
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 13:09
guten tag fr. bader, darf ich fragen warum sie meinen beitrag nicht beantwortet haben? lg, lulu
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 13:09
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise.... Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2008
Vielleicht weil deine Frage null komma nix mit einem Thema rund ums Baby zu tun hat? Sie kann dir höchstens sagen: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens oder so ähnlich... Such doch im Inet mal nach einem Forum mit allgemeiner Rechtsberatung, hier ist deine Frage völlig falsch...
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 14:58
mit dem "thema" zu tun du kleiner schlauberger? http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=2&range=20&action=showMessage&message_id=54631&forum=115 lg lulu
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 07:21
guten tag. eine andere erbschaftsfrage wurde zwar auch beantwortet aber ich überlasse es natürlich ihnen, wem sie die gunst erweisen! lg lulu
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 07:25
Hallo Lulu, ehrlich gesagt finde ich deinen "Ton" nicht ganz passend... Und dann: Bist Du ein Kind? Kind im Sinne von minderjährig? Hast Du den von Dir zitierten Thread komplett gelesen und verstanden? Dann kannst Du Dir Deine Frage und Bemerkung selbst beantworten :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 09:03
Lulu - zügel mal ein bischen deine Wortwahl. Von so einer dahergelaufenen Fragestellerin brauche ich mich hier nicht so anpampen zu lassen... Jetzt setzt der "Schlauberger" sogar noch eine drauf: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gilt für die allgemeinen Hinweise wie auch den von dir zitierten Beitrag. So, das wars von mir zu dir - du kannst hierdrauf antworten, musst du aber nciht, da für mich die Unterhaltung mit dir sowieso beendet ist. Und mit "Gunst erweisen" hat das hier im Forum schon mal gar nichts zu tun. Du hast hier den Service einer kostenlosen allgemeinen Rechtsberatung um alles zum Thema Kind, also pamp hier nicht rum als würdest du Frau Bader mit deinem eigenen Geld bezahlen müssen. Wenn du etwas detailliert zu einem anderen Thema wissen möchtest, musst du halt dafür bezahlen. Wie das geht, findest du auch in den allgemeinen Hinweisen...
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 11:00
...steht dir ein pflichtteil von einem achtel der gesamten erbmasse zu. und zwar auch dann wenn du aus dem testament gestrichen wurdest oder garnicht erwähnt wirst. liebe grüße kyraleya
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 12:36