Hallo,
danke für Ihre ausführliche Antwort.
Leider weiss ich nun immernoch nicht, ob ich als Studentin (Einkommen nur Bafög) nun auch Elterngeld bekomme?
Und in welcher Höhe?
Und noch eine Frage:
Sie schrieben, dass Studenten auch Mutterschaftsgeld bekommen.
Von der Krankenkasse? Oder von wem?
Ich habe 2003 meinen ersten Sohn bekommen und war zu dem Zeitpunkt als Studentin bei der Techniker Krankenkasse versichert.
Als ich dort wegen des Mutterschaftsgeldes nachfragte, bekam ich die Auskunft, dies sei nur für erwerbstätige Frauen und ich bekäme lediglich ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von 72 Euro.
Ich könne aber ja ab der Geburt des Kindes Wohngeld beantragen.
Was ist denn nun richtig?
LG,
Silke
Mitglied inaktiv - 05.10.2006, 17:10
Antwort auf:
war: Elterngeld und Bafög?
Hallo,
EG: auf jeden Fall, Höhe richtet sich nach dem Verdienst (je nach Jahr des ET)
MG: Während der Mutterschutzfristen erhälten Sie, vorausgesetzt Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, ein Mutterschaftsgeld von bis zu € 13 täglich. Liegt das tatsächliches Gehalt höher, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettolohns als Zuschuss zu zahlen.
Wenn Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen, aber Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld sind, können Sie ebenfalls von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes bekommen.
Arbeitnehmerinnen, die nicht über den Ehemann oder privat krankenversichert sind, erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu € 210 vom Bundesversicherungsamt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2006