Meine Bekannte hat mir heute folgende Frage gestellt, die ich nicht beantworten kann. Ich möchte Ihr gern dabei helfen: Sie war 10 Monate arbeitslos Alg1 2 Jahre Elternzeit 1 Jahr Hausfrau Nun hat sie die Möglichkeit einen Betreuungsplatz im Sommer für Ihr Kind zu bekommen und möchte sich gern wieder zum 01.Juni arbeitslos melden. Die Resttage in Anspruch nehmen. Wann müßte Sie spätestens zum Amt uns sich dort arbeitslos zu melden. Dankeschön
von kreativmaus am 05.03.2012, 21:11