Frage: Wann wechseln?

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben bereits zum Anfang der Schwangerschaft (Februar - erstmalig angerechnet wurden die Steuerklassen im März) in die für meinen Mann ungünstige Steuerkombination 5/3 (er/ich) gewechselt. Nun ist es bald soweit und unsere Prinzessin erblickt das Licht der Welt. Ab Montag gehe ich in den Mutterschutz. Theoretisch könnten wir dann ja bereits wieder zu 3/5 (er/ich) zurück wechseln, richtig? Nun frage ich mich allerdings zusätzlich, wie wir das mit den Elterngeldanträgen machen, bzw. wie es am Schlauesten wäre. Ich werde 6 Monate Elterngeld beantragen und danach bis zum 18. Monat Elterngeld Plus. Mein Mann möchte nächstes Jahr zwei Monate in Elternzeit gehen.Sollte er die beiden Monate dann bereits jetzt beantragen, oder erst später? Vielleicht bin ich jetzt ein bisschen durcheinander, aber ist es nicht so, dass es finanziell gesehen sinnvoller wäre, wenn er noch wartet? Oder ist das egal? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße

von melanie286 am 31.08.2018, 12:14



Antwort auf: Wann wechseln?

Hallo, klären Sie mit dem Bürgeramt, ob Sie wechseln können - eigentlich nur einmal pro Jahr oder eben mit Grund. Haben Sie denn tatsächlich 7 MO.? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2018



Antwort auf: Wann wechseln?

Hallo Frau Bader, So wie ich gelesen habe würden tatsächlich sogar 6 Monate für die Anrechnung reichen, denn dann werden die „besseren“ Monate genommen. Bekommen habe ich das höhere Nettogehalt für März bis August (also 6 Monate). Und jetzt gibt es noch das Mutterschaftsgeld. Da ich danach ja keine Einkünfte aus eigener Erwerbstätigkeit habe dürfte ein Wechsel ja funktionieren. Aber wie sieht es mit der Beantragung von Elternzeit für meinen Mann aus? Sollen wir das jetzt schon beantragen, wenn das Baby da ist, oder erst später, also kurz bevor er Elternzeit machen möchte?

von melanie286 am 05.09.2018, 13:22



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