Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben bereits zum Anfang der Schwangerschaft (Februar - erstmalig angerechnet wurden die Steuerklassen im März) in die für meinen Mann ungünstige Steuerkombination 5/3 (er/ich) gewechselt. Nun ist es bald soweit und unsere Prinzessin erblickt das Licht der Welt. Ab Montag gehe ich in den Mutterschutz. Theoretisch könnten wir dann ja bereits wieder zu 3/5 (er/ich) zurück wechseln, richtig? Nun frage ich mich allerdings zusätzlich, wie wir das mit den Elterngeldanträgen machen, bzw. wie es am Schlauesten wäre. Ich werde 6 Monate Elterngeld beantragen und danach bis zum 18. Monat Elterngeld Plus. Mein Mann möchte nächstes Jahr zwei Monate in Elternzeit gehen.Sollte er die beiden Monate dann bereits jetzt beantragen, oder erst später? Vielleicht bin ich jetzt ein bisschen durcheinander, aber ist es nicht so, dass es finanziell gesehen sinnvoller wäre, wenn er noch wartet? Oder ist das egal? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße
von melanie286 am 31.08.2018, 12:14