Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im September 2013 ein Baby bekommen und habe anschließend 2 Jahre Elternzeit genommen. Zuvor hatte ich seit März 2013 ein absolutes Beschäftigungsverbot. Aus dem Jahr 2012 hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch einen Resturlaubsanspruch von 28 Tagen, der bei uns noch bis zum 30. September des Folgejahres gewährt wird. Von unserer Personalabteilung wurde mir im Jahr 2013 schriftlich zugesichert, dass mein gesamter Urlaubsanspruch der Jahre 2012 und 2013 bis nach Ende der Elternzeit bestehen bleibt. Im August 2015 wurde mir dieser Urlaub zunächst auch noch im Anschluss an die Elternzeit gewährt (mündliche Zusage nach schriftlichem Antrag). Nun aber, mitten in diesem Urlaub, habe ich ein Schreiben bekommen, dass der Urlaubsanspruch aus 2012 aufgrund aktueller Rechtsprechung bereits verfallen sei. Zu Recht? Vielen Dank Für Ihre Auskunft!
von Mamabaer02 am 01.12.2015, 17:44