Kann das BV von der Krankenkasse, oder einer anderen Stelle abgelehnt werden, wenn der Arbeitgeber dies beantragt hat?
Muss man erst warten, bis die Ämter ihr einverständniss gegeben haben.
Muss man so lange weiter arbeiten, bis das BV genehmigt ist?
Mitglied inaktiv - 11.09.2013, 11:21
Antwort auf:
Wann tritt das BV in Kraft
Hallo,
eigentlich spricht der AG es aus. Bei Problemen ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2013
Antwort auf:
Wann tritt das BV in Kraft
Und wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat und man trotzdem weiter eingeteilt wird?
Weil der Arbeitgeber warten will, ob das von der KK genehmigt wird.
vielen dank für die Antworten
Mitglied inaktiv - 11.09.2013, 12:03