Ich bin bis November 2016 in Elternzeit(dann seit drei Jahren) Unser zweites Kind kommt im Juni 2016 zur Welt. Muss ich meinem Arbeitgeber vor Ablauf der Elternzeit von Kind 1 überhaupt was von Kind 2 erzählen?
von Bäcklebee am 22.12.2015, 13:35
Ich bin bis November 2016 in Elternzeit(dann seit drei Jahren) Unser zweites Kind kommt im Juni 2016 zur Welt. Muss ich meinem Arbeitgeber vor Ablauf der Elternzeit von Kind 1 überhaupt was von Kind 2 erzählen?
von Bäcklebee am 22.12.2015, 13:35
Hallo, natürlich - er muss ja planen. Sie werden ja vor Beginn des neuen Mutterschutzes die 1. EZ beenden, um das volle MG zu bekommen. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015
Nein, Du mußt nicht. Aber Du hättest zwei Vorteile, wenn Du es tust: 1. Kannst Du die bestehende Elternzeit vor dem ersten Tag des neuen Mutterschutzes beenden und somit den vollen Mutterschutzlohn aus dem bestehenden Vertrag erhalten. 2. Kannst Du Dir die verbliebene Elternzeit vom ersten Kind aufheben und "verschwendest" sie nicht bei der Überschneidung.
von Strudelteigteilchen am 22.12.2015, 13:43
Ich arbeite in einem Einzelhandels Unternehmen, indem vermutlich bald Gehaltskürzung passieren. Es soll einen Haustarif eingeführt werden. Ich bin nun schwanger. Sollten diese Gehaltskürzungen stattfinden, darf mein Arbeitgeber auch mir als Schwangere das Gehalt senken? Oder bin ich davor geschützt als schwangere? Vielen Dank im Voraus
Hallo liebes Team, ich habe meinem direkten Vorgesetzten um ein vertrauliches Gespräch gebeten und ihm von meiner Schwangerschaft erzählt. Ein paar Tage später sprachen mich diverse Arbeitskollegen auf meine Schwangerschaft an, die es von "dem und dem" gehört hatten und die wiederum von "dem und dem", obwohl ich es ausschließlich einer Person...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich habe allerdings bereits mündlich mit meinem alten/vorherigen Arbeitgeber neue Arbeitszeiten für die Rückkehr nach der Elternzeit (07/20) besprochen und abgeklärt. Auch mein gewünschter Urlaub wurde bereits eingetragen. Nun bin ich erneut schwanger. Ich befinde mich aktuell erst in...
Liebe Frau Bader, kurz zu den Fakten: - BV von Sep. 17 - Apr. 18 - Apr. 18 - Apr. 21 Elternzeit Nun bin ich erneut schwanger in der 10. SSW. Meine Fragen hierzu sind: 1. Wann muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? 2. Wann muss ich das Schreiben mit der vorzeitigen Beendigung der EZ für einen Tag vor dem Mutters...
Hallo. Ich hatte Mitte November eine Fehlgeburt und bin nun wieder schwanger. Ich bekam in der letzten Schwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Ich hatte den Arbeitgeber sofort informiert nachdem ich einen positiven Test gemacht habe, da mir einige Antikörper fehlen, was es für meine Arbeit im Kindergarten gefährlich macht. Nun war ic...
Guten Abend Frau Bader, ich bin aktuell in der 11. SSW und hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch. Da ich letztes Jahr eine Fehlgeburt in der 10. SSW hatte, habe ich das Vorstellungsgespräch nicht vorab abgesagt. Morgen kontaktiert mich die Personalabteilung der Firma. Rechtlich bin ich aktuell noch nicht verpflichtet die Schwangers...
Sehr geehrte Frau Bader Mein Arbeitgeber musste ich versetzen da er keine Gefährdung an meinem alten Arbeitsort ausschließen kann . Nun soll ich 10 Stunden die Woche weniger arbeiten. Ich möchte aber nicht auf mein Gehalt verzichten Wie kann ich mich rechtlich absichern ? Schriftlich wurde nichts vereinbart aber wir müssen uns auf der Arbeit...
Hallo, Ich weis nicht mehr weiter, mein AG spielt total verrückt und ich weis nicht wie ich damit umgehen soll. Zuerst einmal gab es eine Gehaltserhöhung und diese habe ich nicht bekommen, Begründung: ich sei zu oft krank durch die Schwangerschaft. Zu Erklärung ich habe sehr starke Übelkeit seit der 7 ssw gehabt bis zur 16 ssw und war zwisch...
Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic...
Liebe Frau Bader, ich habe ursprünglich einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden unterschrieben. Dieses Jahr im April habe ich nach einer Erhöhung meiner Arbeitsstunden auf 30 Wochenstunden gefragt, dies wurde mir per Email bestätigt und seitdem habe ich 30 Stunden gearbeitet und wurde dafür bezahlt. Nun habe ich im September meinem Arbeitgeber von ...