Wann muss mein Arbeitgeber von zweiter Schwangerschaft unterrichtet werden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss mein Arbeitgeber von zweiter Schwangerschaft unterrichtet werden

Ich bin bis November 2016 in Elternzeit(dann seit drei Jahren) Unser zweites Kind kommt im Juni 2016 zur Welt. Muss ich meinem Arbeitgeber vor Ablauf der Elternzeit von Kind 1 überhaupt was von Kind 2 erzählen?

von Bäcklebee am 22.12.2015, 13:35



Antwort auf: Wann muss mein Arbeitgeber von zweiter Schwangerschaft unterrichtet werden

Hallo, natürlich - er muss ja planen. Sie werden ja vor Beginn des neuen Mutterschutzes die 1. EZ beenden, um das volle MG zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



Antwort auf: Wann muss mein Arbeitgeber von zweiter Schwangerschaft unterrichtet werden

Nein, Du mußt nicht. Aber Du hättest zwei Vorteile, wenn Du es tust: 1. Kannst Du die bestehende Elternzeit vor dem ersten Tag des neuen Mutterschutzes beenden und somit den vollen Mutterschutzlohn aus dem bestehenden Vertrag erhalten. 2. Kannst Du Dir die verbliebene Elternzeit vom ersten Kind aufheben und "verschwendest" sie nicht bei der Überschneidung.

von Strudelteigteilchen am 22.12.2015, 13:43



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