Hallo Frau Bader, wir hatten über Weihnachten einen Notarzt für unseren Sohn zu hause und sind privatversichert. Nun haben wir noch Ende Dez. eine Rechnung erhalten und ich habe diese am 16.01. beglichen. Am 18.01. habe ich eine Mahnung mit Androhung des gerichtlichen Mahnbescheides und einer Mahngebühr von 10 !!! Euro erhalten. Ist das normal ? ich dachte, ich hätte sogar normalerweise Zeit, die Rechnung erst bei der Krankenkasse und beihilfe einzureichen und dei Erstattung abzuwarten. Hier ging es nur um 200 DM aber es könnte sich ja auch genauso um 2000 DM handeln (wie bei der nachfolgenden Krankenhausbehandlung :-( ..) Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus ? MfG Gaby
Mitglied inaktiv - 21.01.2002, 18:38