Frage: Wann muß ich es dem Chef sagen?

Sehr geehrte Fr.Bader, ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis welches am 14.04.08 endet.bin jetzt 7 SSW und habe auch noch nichts gesagt. eventuell bekomme ich einen verlängerungsvertrag, aber das werde ich erst nächstes jahr erfahren. was wäre dann Ihrer meinung nach gut, wann sollte ich es ihm sagen? und falls ich doch keinen verlängerungsvertrag bekomme, endet mein vertrag ja am 14.04..wie ist das denn mit der berechnung des mutterschutzgeldes und später mit dem erziehungsgeld bzw.eltergeld. ich bin ja bis mutterschutz dann 2 monate arbeitslos. vielen dank schon mal für ihre mühe. katrin

Mitglied inaktiv - 10.12.2007, 13:51



Antwort auf: Wann muß ich es dem Chef sagen?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2007