Bin noch in der Elternzeit, die nächstes Jahr im Sommer endet.
Würde ich z.b. nächstes Jahr im Februar eneut schwanger werden, müßte ich dies wann dem Arbeitgeber mitteilen, reicht es nach den 12 Wochen?
Könnte ich in Absprach direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich Erzieherin bin oder ist der aaaAbstand vom Ender der Elternzeit und der erneuten Schwangerschaft, hier 6 Monate zu groß?
Vielen dank für ihre Antwort
von
buddha
am 20.09.2013, 00:54
Antwort auf:
wann muß ich dem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013