Wann muss Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen

Ich habe am 28.10.16 entbunden (Termin war 6.11.16). Ich beantrage Elternzeit vom 2.1.17 bis 31.10.18. Elterngeld bekomme ich für 1-3 LM (Okt. - Dez. 2016) Mutterschaftsgeld und den Rest, 9=18 Monate Elterngeld Plus bis Juni 2018. Für Juli, Aug., Sept., Okt. 2018 bleibe ich ohne Bezüge zu Hause in Elternzeit. Für den 22. bis 25. LM möchte vorraussichtlich auch mein Mann Elternzeit nehmen als Elterngeld Plus mit 30 h im Durchschnitt Dazuverdienst. Wann muss mein Mann das spät. beim AG beantragen und wann spät. bei der Elterngeldstelle. Muss ich das als Mutter jetzt schon bei der Elterngeldstelle mit angeben? Geht diese Überlegung überhaupt so? Vielen Dank.

von Schwangere am 09.11.2016, 13:03



Antwort auf: Wann muss Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen

Hallo, Ihr Mann muss das Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten beginnen, wenn er es splitten möchte. Sonst kann er zwar Elternzeit beantragen, aber kein Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2016



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