Hallo Frau Bader, wenn ich während meiner Elternzeit freiberuflich (begrenzt) tätig bin bei anderen Arbeitgebern, kann ich meine Rechnungen dann auch im Folgejahr stellen steuerrechtlich (von Arbeitgeberseite kein Problem)? Ich habe unterschiedliches dazu gehört. Einmal, dass für die Steuererklärung für s Finanzamt die Rechnung dann angegeben werden muss, wann man die Dienstleistung erbracht hat und auf der anderen Seite, dass für die Steuererklärung der "Zeitraum des Geldzuflusses " zählt. Also wenn ich z.B. Juli und August 2018 beruflich tätig bin, kann ich dann die Rechnung im Januar 2019 stellen (davon abgesehen dass manche ohnehin erst sehr verzögert die Rechnungen begleichen). Vielen Dank! gluecksstern
von gluecksstern81 am 26.04.2018, 23:23