Wann muss Rechnungsstellung erfolgen bei Selbständigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss Rechnungsstellung erfolgen bei Selbständigkeit?

Hallo Frau Bader, wenn ich während meiner Elternzeit freiberuflich (begrenzt) tätig bin bei anderen Arbeitgebern, kann ich meine Rechnungen dann auch im Folgejahr stellen steuerrechtlich (von Arbeitgeberseite kein Problem)? Ich habe unterschiedliches dazu gehört. Einmal, dass für die Steuererklärung für s Finanzamt die Rechnung dann angegeben werden muss, wann man die Dienstleistung erbracht hat und auf der anderen Seite, dass für die Steuererklärung der "Zeitraum des Geldzuflusses " zählt. Also wenn ich z.B. Juli und August 2018 beruflich tätig bin, kann ich dann die Rechnung im Januar 2019 stellen (davon abgesehen dass manche ohnehin erst sehr verzögert die Rechnungen begleichen). Vielen Dank! gluecksstern

von gluecksstern81 am 26.04.2018, 23:23



Antwort auf: Wann muss Rechnungsstellung erfolgen bei Selbständigkeit?

Hallo, Gemäß 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG ist ein Unternehmer, der eine Leistung gegenüber einem anderen Unternehmer erbringt, verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



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