Wann muss Elternzeit-Antrag gestellt werden, damit Kündigungsschutz greift?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss Elternzeit-Antrag gestellt werden, damit Kündigungsschutz greift?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bin schwanger und gehe im November in Mutterschutz. Da mein Chef mich konsequent meidet, seit er von der Schwangerschaft weiß, ist leider ist davon auszugehen, dass er mich gerne nach dem Mutterschutz kündigen möchte. Er hat mir schon gesagt, dass meine Stelle gänzlich abgeschafft werden soll und es auch keine Nachfolge/Elternzeitvertretung für mich gibt. Im Anschluss an den 14-wöchigen Mutterschutz möchte ich dennoch bei meinem Arbeitgeber eine anderthalbjährige Elternzeit beantragen. Dies ist mir wichtig, weil ich nicht in die Arbeitslosigkeit fallen möchte, sondern den Status "in Elternzeit" will. Aus diesem Status heraus will ich mich dann bei anderen Unternehmen bewerben. Ich habe nun gelesen, dass der Kündigungsschutz hinsichtlich Elternzeit erst 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin wirksam wird. Gilt das auch für werdende Mütter? Anders gefragt: Wenn ich meinen Antrag auf Elternzeit jetzt (17 Wochen vor dem Geburtstermin) einreiche, kann mein Chef ihn dann ablehnen und mich stattdessen schon im Voraus für den Zeitpunkt nach Ablauf des Mutterschutzes kündigen? Oder ist es gerade andersherum: Kann mein Chef mich im Voraus zum Zeitpunkt nach dem Mutterschutz kündigen, so lange ich meinen Antrag auf Elternzeit noch nicht eingereicht habe? In diesem Falle müsste ich den Antrag schließlich schnell einreichen. Gilt jedoch die 8-Wochen-Frist, müsste ich noch entsprechend warten. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

von Alma2015 am 27.08.2015, 14:08



Antwort auf: Wann muss Elternzeit-Antrag gestellt werden, damit Kündigungsschutz greift?

Hallo, Sie haben doch Kündigungsschutz weil Sie schwanger sind. im übrigen kann er den Antrag nicht ablehnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2015



Antwort auf: Wann muss Elternzeit-Antrag gestellt werden, damit Kündigungsschutz greift?

Ganz ruhig, alles gut :-) Schwanger hast du Kündigungschutz, er kann jetzt gar nix. Du kannst das jetzt abgeben und quittieren lassen. Aber : Dann nimmst du bitte gleich 3 Jahre und suchst Dir in aller Ruhe was Neues. 1,5 Jahre macht keinen Sinn, wenn Du eh nicht zurück willst. Schreibst, dass Du hiermit meldest ab Geburt ( vorraussichtlich XY ) 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Geburtsurkunde reichst Du nach sobald sie da ist. Und alles ist sicher. Falls ihr noch ein weiteres Kind plant, ist es sinnvoll das bald zu machen, dann kannst Du Deine Elternzeit beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz.und erhältst erneut volles Mutterschutzgeld vom AG. Wegen Elterngeld ist es ratsam wenn der neue Mutterschutz dann zeitig nach dem erssten Geb. von Kind 1 beginnt ;-) So hast Du alles abgesichert bei drei Jahren, alles steht Dir frei und keiner hetzt Dich!

von Sternenschnuppe am 27.08.2015, 14:16



Antwort auf: Wann muss Elternzeit-Antrag gestellt werden, damit Kündigungsschutz greift?

Seh es entspannt, Du bist eindeutig am längeren hebel. Was dein Chef auch weiß - sonst wäre er kaum so angepisst. Kündigungsschutz hast du jetzt eh, weil schwanger. Keiner hetzt Dich also dich jetzt wegen Elternzeit festzulegen. Die genauen Termine wegen Elternzeit musst du spätestens !!! 1 Woche nach der Geburt des Kindes mitteilen, kannst es aber auch früher machen. 1 Woche nach Geburt deshalb, weil du eh ja wegen Mutterschutz mindestens 8 Wochen nach Geburt nicht arbeiten darfst. Elternzeit würde ich auch 3 Jahre melden. Was willst du dir unnötig Druck rein bringen? Solltest du nach 1,5 Jahren wirklich eine neue Arbeitsstelle finden, dann kannst du immer noch kündigen. Aber dein jetziger AG muss die 3 Jahre abwarten, der darf dir frühstens am 1ten Arbeitstag (dem 3ten Geburtstag Deines Kindes) die Kündigung dann geben. Und muss dann noch die Kündigungszeit einhalten - in der er im übrigen dir mindestens einen gleichbleibenden Arbeitsplatz geben muss. oder dich dann - bezahlt natürlich - entsprechend freistellen muss. Als, entspannt zurücklehnen und freu dich in Ruhe auf dein Kleines. Ist alles locker...

Mitglied inaktiv - 27.08.2015, 16:23



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