Frage: Wann kündigen?

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, vor der Geburt meines Sohnes arbeitete ich in einem anderen Bundesland, flog jeden Freitag nach Hause und sonntags abends wieder zurück. Ich habe einen unbefristeten Vertrag, in dem nichts über Kündigungsfristen steht. Da aber meine Krankenversicherung hälftig von meinem Arbeitgeber bezahlt wird, habe ich bisher nicht gesagt, dass ich nach dem Elternjahr, wo ich ja 67% des Nettogehaltes erhalte, nicht mehr zurück kommen möchte. Es ist mir viel zu stressig, jetzt mit Kleinkind, diesen "Job" weiter zu machen. Zusätzlich bin ich schwerbehindert (70%)... Bis wann muss ich kündigen? Ich war 3 Jahre dort beschäftigt. Vielen Dank für eine Beantwortung und mit freundlichen Grüßen Flocecile

Mitglied inaktiv - 18.04.2009, 22:58



Antwort auf: Wann kündigen?

Hallo, 3 Mo. vor Ende der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2009



Antwort auf: Wann kündigen?

3 Monate zum Ende der Elternzeit. Aber der AG zahlt nicht während der Elternzeit die Hälfte der Beiträge, das ist Blödsinn. Man ist beitragsfrei versichert, aber der AG zahlt nicht die Hälfte der Beiträge. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 18.04.2009, 23:20



Antwort auf: Wann kündigen?

Hallo ich war in der gleichen situation.hab meinen job auch wegen den kinder gekündigt.mein mir stand im vertrag auch nichts drin. so das in von der kündigunsfrist von 4 wochen ausgegangen bin.ich war fast 10 jahre dort. die kündigung wurde von meinem arbeitgeber auch akzeptiert. lg konny

Mitglied inaktiv - 19.04.2009, 19:42



Antwort auf: Wann kündigen?

Während der Elternzeit besteht ein so genannter absoluter Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers während der Elternzeit ist grundsätzlich unzulässig. Dem Arbeitgeber steht aber weiterhin die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer kann dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu.

Mitglied inaktiv - 19.04.2009, 20:23



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