Ich habe im April 2003 vor Beendigung meines EZU (Ende Nov 2003) eine Antrag auf Teilzeit bei meinem AG gestellt. Anfang November ist der dann 'aus betrieblichen Gruenden' abgelehnt worden und wir haben uns also 'geeinigt' -was heisst, dass ich auf eine Klage verzichtet habe. Ich arbeite seitdem Vollzeit (40h). Jetzt sind die 2 jahre Frist rum in denen ich wieder TZ beantragen kann. Meine Frage: Was heisst 2 Jahre? 2 Jahre ab erster Antragstellung (April), oder ab 'unserer Einigung' (Anfang November), oder ab meinem Arbeitsbeginn Ende November?
Mitglied inaktiv - 14.04.2005, 14:44