Hallo Frau Bader, Folgende Situation: Eine Woche nach der Geburt des Kindes wurde im Elternzeitantrag (auf 3 Jahre) zusätzlich bereits ein Teilzeitantrag mit 30h pro Woche sowie festen Zeiten ab dem 2. Jahr gestellt. Arbeitgeber bestätigt allerdings NUR die 3-jährige Elternzeit und schreibt in seinem Schreiben: "über den Teilzeitantrag wird zu einem späteren Zeitpunkt spätestens jedoch bis xy entschieden". Lt. $15 Abs. 7 S.5 BEEG heißt es doch, dass der AG innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt haben muss, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt. D. h. in diesem Fall (die 4-Wochen-Frist ist seit 6 Monaten rum :D) gilt der Teilzeitantrag als genehmigt? Vielen Dank und viele Grüße, Neuanfang2017
von Neuanfang2017 am 19.04.2018, 14:34