Frage: Wann endet meine Erziehungszeit?

Hallo, ich stecke grad in einer für mich komplizierten Situation bezüglich der Elternzeit und hoffe hier kann mir geholfen werden. Also meine Tochter ist am 12.09.2010 geboren. Zunächst habe ich Elternzeit bei meinem Arbeitgeber für etwas mehr als 1Jahr beantragt weil ich nicht zum Jahresende arbeiten gehen wollte. Das Datum habe ich so berechnet, dass ich von meinem Wunschbeginn 02.01.2012 meinen Resturlaub zurückgerechnet habe dh ich habe etwas mehr als 1Jahr von der Elternzeit "verbraucht" (genauer gesagt sind es 1Jahr und 50Tage). Dann hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef weil ich gerne Teilzeit arbeiten will. Deshalb mußte ich meine Elternzeit verlängern um in dieser Teilzeit arbeiten zu können ohne das mein alter Arbeitsvertrag davon betroffen wird. Ich wollte also die gesamten 3Jahre ausschöpfen. Nun gibt es aber zwei Varianten. Var.1 volle Elternzeit von 3Jahren bis zum 11.09.2013 (3.Geb des Kindes minus 1Tag) plus Resturlaub danach Vollzeit oder Var.2 1Jahr 50Tage Elternzeit dann Resturlaub und anschließend Rest Elternzeit. Geht das? Und wann würde dann bei Var.2 die Elternzeit enden? Doch nicht am 11.09.2013 weil doch der Resturlaub rechnerisch an den 3.Geburtstag des Kindes angehängt wird dh ich würde erst im Oktober 2013 wieder Vollzeit arbeiten müssen wie bei Var.1 oder endet die Erziehungszeit zwangsläufig mit dem 3.Geburtstag? Wenn ja wäre ich doch blöd wenn ich meine Elternzeit unterbreche weil ich dann die Zeit während des Resturlaubs verschenken würde, oder? Muß ich damit rechnen, dass mir der Resturlaub verfällt weil er evtl erst nach 3Jahren und nicht im daraufliegenden Jahr genommen wird oder ruht er während der gesamten Elternzeit? Ich weiß das alles klingt sehr kompliziert deshalb steig ich ja selber nicht mehr durch. Bitte bitte kann mir jemand helfen der Ahnung von der Materie hat !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 18.08.2011, 22:31



Antwort auf: Wann endet meine Erziehungszeit?

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn der AG nicht zustimmt. Ansonsten wird der Urlaub nicht an die EZ drangehängt, sondern die EZ endet am 3. Geb. u Sie nehmen dann direkt Urlaub (bekommen also Lohn, was ja in der EZ nicht der Fall ist). Den Resturlaub von vor der EZ können Sie im Jahr nach der EZ u im Folgejahr nehmen. Unter Berücksichtigung des genannten gehen beide VArianten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2011



Antwort auf: Wann endet meine Erziehungszeit?

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin nun mit meinem Chef so verblieben, dass ich nach der 1.EZ, welche über den 1.Geburtstag des Kindes hinausgeht, zunächst meinen alten Urlaub nehme und dann anschließend bis zum 3.Geburtstag meines Kindes die zweite EZ nehme, in der ich teilzeitbeschäftigt bin. Danach gehe ich wieder in die normale Vollzeit. Das ich den Urlaub dazwischenschiebe hat den Vorteil, dass ich die Zeit bis zum Beginn der Teilzeitbeschäftigung nicht ganz ohne Geld auskommen muß da ich ja für den Zeitraum des Alturlaubes mein volles Gehalt wie vor der Schwangerschaft bekomme, oder? Und es spielt für mich keine große Rolle ob ich nun 6 oder 8Stunden am 3.Geburtstag des Kindes arbeiten gehe. Vielen Dank schon mal im voraus !

Mitglied inaktiv - 19.08.2011, 15:09



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