Hallo Frau Bader,
meine Tochter kam am 03.11.03, obwohl der Entbindungstermin am 24.11.03 war (ist).
Wann endet der Mutterschutz nun?
Falls am 03.01.04, ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, für Januar noch Gehalt zu zahlen?
Bei 24.01.03 wäre er das, oder?
Danke für die Antwort
Mitglied inaktiv - 15.11.2003, 12:29
Antwort auf:
Wann endet mein MuSchu ?
Hallo,
ab Geburt 8 Wochen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2003
Antwort auf:
Wann endet mein MuSchu ?
Dein Mutterschutz endet 11 Wochen nach der Geburt: 8 Wochen hast Du sowieso und 3 Wochen von vor der Entbindung, die Du wegen vorzeitiger Geburt nicht nehmen konntest, werden hinten drangehängt. Also endet der MuSchu am 19.01.2004, und bis dahin muß Dein Arbeitgeber zahlen.
Mitglied inaktiv - 16.11.2003, 16:38
Antwort auf:
Wann endet mein MuSchu ?
...
Mitglied inaktiv - 17.11.2003, 12:51
Antwort auf:
Wann endet mein MuSchu ?
14 Wochen Mutterschutz auch bei vorzeitiger Geburt
Seit dem 20. Juni 2002 haben auch die Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (20.06.2002) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die noch nicht die Elternzeit wahrnehmen.
Das novellierte Mutterschutzgesetz ist eine wichtige Verbesserung für Mütter und Familien. Das Mutterschutzgesetz regelt den besonderen Schutz von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, verlängerte sich schon bisher die Mutterschutzfrist nach der Entbindung zusätzlich noch um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Anders war die Rechtslage bei vorzeitigen Entbindungen, die nicht die Merkmale einer medizinischen Frühgeburt aufweisen: In diesen Fällen hatten Mütter nach der Entbindung zwar eine Schutzfrist von acht Wochen, die nicht beanspruchten Tage der Mutterschutzfrist vor der Geburt verfielen jedoch. Die Freistellung wegen der Geburt verkürzte sich dadurch um die entsprechende Zeit. Die Gesetzesänderung stellt vorzeitige Geburten den medizinischen Frühgeburten insoweit gleich, als auch in diesen Fällen eine Schutzfrist von mindestens 14 Wochen besteht. Dies entspricht einer endgültigen Umsetzung der EG-Richtlinie zum Mutterschutz.
Das geänderte Mutterschutzgesetz beseitigt auch die bisherige Rechtsunsicherheit beim Jahresurlaub für schwangere Frauen und Mütter. Die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten.
Mitglied inaktiv - 17.11.2003, 12:59
Antwort auf:
Wann endet mein MuSchu ?
Danke dir für die Info.
Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 13:23