Hallo liebe Frau Bader. Zunächst noch ein frohes neues Jahr! Ich stellte die Frage schon in der Kinderbetreuung, aber ich habe grade gelesen das ich mit meiner Frage dort falsch bin. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen... Wir leben in der Nähe von Mainz in Rheinland Pfalz. Leider hat unsere Kita zur Zeit nur eine Notunterkunft. Wir ziehen in das neue Gebäude im März diesen Jahres um, so ist es geplant. Dann haben sie die Kapazitäten für einjährige. Unser Sohnemann wird am 28.02. diesen Jahres zwei Jahre alt. Nun habe ich zwischenzeitlich eine neue Arbeitsstelle gefunden die ab 01.04. los geht. Nun stellt sich die Kita bzw. die neue Leitung quer. Daher habe ich noch drei kleine Fragen an Sie: 1. Gilt der Rechtsanspruch generell für einjährige oder nur für solche die ab 01.08.2012 geboren wurden? So etwas ähnliches sagte man mir beim Jugendamt, aber ich habe das gar nicht richtig verstanden, weil mein Sohn vor März ja auch noch ein Jahr alt ist und noch nicht zwei. 2. Die Kita will das ich VIER Wochen abrufbereit stehe. Meine Tochter ist bereits in der Kita. Sie ist fünf. Da da auch schon die Eingewöhnung nur einen Tag sogar dauerte und sie nie mir hinterhertrauerte, hoffe ich das es mit meinem Sohn genauso läuft. Aber vier Wochen ließen sich überhaupt nicht mit der Arbeit vereinbaren. 3. Sie lehnt generell ab ein Kind über Mittag nach 12.30 Uhr zu nehmen das grade eingeführt wurde. Aber unsere Kita Zeiten sind leider wirklich nicht so toll für halbtags Arbeiten. Wir leben auf dem Dorf. Wir fahren für die Arbeit alle locker 25 Min. Wenn ich von 8-12 Uhr arbeiten gehe dann kann ich schon sehr wahrscheinlich nicht pünktlich da sein. Inwieweit kann die Kita vier Wochen abverlangen abrufbereit zu stehen und habe ich einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz weil rein von der Fahrtzeit her nicht gewährleistet werden kann pünktlich da zu sein? Herzlichen Dank Brinarina
von Brinarina81 am 12.01.2014, 12:06