Hallo Frau Bader,
der errechnete Termin unsers Kindes war der 28.02.2018. Die Geburt erfolgte am 25.01.18. Ich habe mir folgendes Datum für den Beginn der Elternzeit nach Ablauf Mutterschutz errechnet: 29.03.18 (da 3 Tage Mutterschutz durch die frühere Geburt dazukommen). Ist das korrekt???
MfG Henna1
von
Henna1
am 02.02.2018, 16:57
Antwort auf:
Wann beginnt die Elternzeit
Hallo,
die EZ beginnt mit der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2018
Antwort auf:
Wann beginnt die Elternzeit
Hallo,
technisch hast Du EZ und MuSchu gleichzeitig. Der MuSchu (und seine Zahlungen) überlagern die Elternzeit für einen gewissen Zeitraum.
Wofür brauchst Du denn das genau Beginndatum der EZ?
Gruss
D
von
desireekk
am 02.02.2018, 17:18
Antwort auf:
Wann beginnt die Elternzeit
Du meldest EZ ab Geburt. Wenn das Kind als Frühgeburt bescheinigt wurde hast du länger Mutterschutz - ist aber so egal. Auch die zeit von vor der Geburt wird dir dran gehängt, heißt du bekommst länger Mutterschaftsgeld, dafür weniger EG.
Der 3te Geburtstag deines Kindes ist dann spätestens dein erster Arbeitstag wieder wenn du die vollen 3 Jahre ausschöpfst, die zeit des Mutterschutzes wird da also nicht dran gehangen. Und da du im Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot hast, kannst du auch EZ ab Geburt nehmen. Die 7 Wochen Frist ist im Falle der Frau da nicht von Belang. Wäre dein Kind pünktlich zum ET geboren, hättest du spätestens 1 Woche nach Geburt dem AG die EZ mitteilen müssen, bei euch jetzt hast du etwas länger Zeit.
Mein Tipp wäre, rechne mit festen Daten, auch deshalb empfiehlt es sich EZ ab Geburt zu rechnen. Man kommt sonst leicht mit den Daten durcheinander - und blöde wenn sich da der Rechenteufel eingeschlichen hat...
Und wenn das Kind eigentlich ET am 28.02 hatte, und dann am 25.1 geboren wurde, ist es doch nicht 3 tage zu früh gekommen sondern über 4 Wochen zu früh???
Falls es eigentlich am 2801 ET hatte und jetzt schon am 25.01 geboren wurde, musst Du dich sputen. Denn dann musst du deinem AG spätestens heute (allerspätestens wegen den 3 Tagen zu früh) am Montag die EZ melden. Sonst musst du im schlechtesten Fall nämlich die Zeit zwischen dem Ende der Mutterschutz und der EZ arbeiten - weil du die 7 Wochen Frist nicht einhalten kannst.
Mitglied inaktiv - 02.02.2018, 17:39