Aufgrund welchen Dokumentes beginnt der Mutterschutz? Hat der Arbeitgeber Recht auf eine Nachweis? Reicht der "vorraussichtliche Termin" im Mutterpaß? Was passiert, wenn das Baby vor oder auch nach dem errechneten Termin kommt?
Hat man generell Recht auf die gesamten 12 Wochen oder dann einfach nur Pech gehabt?
Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 14:29
Antwort auf:
Wann beginnt der Mutterschutz?
Hallo,
für den Beginn ist ein ärztliches Zeugnis maßgeblich.
Wenn das Kind etwas früher/ später kommt, verlängert / verkürzt sich die Schutzfrist entsprechend.
Ausnahme, wenn es sich um eine bescheinigte Frühgeburt habndelt. Dann gibt es nach der Geburt 12 Wo. + die Zeit, die vorher nicht genommen werden konnte.
Weitere Ausnahme Mehrlinge.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2002