Hallo Frau Bader,
wenn ich mein Gewerbe zum 31.12.13 abmelde, wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden?
Jetzt schon, da ich weiß, dass ich mein Geschäft nicht weiterführe oder reicht das dann am 02.01.14?
Habe ich eine Sperrfrist?
Danke für eine kurze Info.
von
Rici123
am 02.12.2013, 14:34
Antwort auf:
Wann arbeitssuchend melden
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Wann arbeitssuchend melden
Normal gilt mindestens 3 Monate VOR dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit oder wenn der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Arbeitslosigkeit später liegt, dann spätens drei Tage nach Bekanntwerden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 03.12.2013, 09:20