Frage: Wann Krankenhausgebühr bezahlen

Hallo Frau Bader, Wollte mal fragen , wenn man mit vorzeitigen Wehen ins Krankenhaus kommt, dort ein paar Tage liegt aber das Kind noch nicht entbunden wird weil z.B. die Wehenblocker anschlagen, dann nach Hause kommt und z.B. zwei, drei Tage später das Kind doch bekommt muss man die ersten paar Tage die man im Krankenhaus lag dann die 10 Euro bezahlen ?? Und wenn man nicht nach Hause käme müsste man dann die Tage nicht bezahlen???

Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 13:37



Antwort auf: Wann Krankenhausgebühr bezahlen

Hallo, Bei stationärer Aufnahme zur Entbindung brauchen Sie für diese Zeit keine Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt leisten. Für die Zeit nach der Entbindung gilt dies längstens für 6 Tage. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2004