Hallo,
ich habe eine Frage bzgl der Elternzeit.
Ich habe nun zwei verschiedene Varianten gehört und frage mich nun, nach welcher ich rechtlich korrekt handeln muss.
-7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, sprich es würde reichen direkt nach der Geburt das Schreiben einzureichen, da der Mutterschutz ja erstmal mit 8 Wochen greift.
-7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und nach Entbindung nochmal ein Schreiben mit dem entgültigem ET.
Mein ET ist der 21.11.2019..
Viele Grüße
von
Gummibärchen2019
am 02.09.2019, 14:12
Antwort auf:
Wann Elternzeit beantragen?
Hallo,
die erste Variante betrifft die Mutter, die zweite den Vater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2019
Antwort auf:
Wann Elternzeit beantragen?
1te Variante gilt für die Mutter. Da der Vater keinen Mutterschutz genießt, nimmt dieser in dem Falle dss er ab Geburt in EZ gehen will die 2te Variante. Aber statt ein erstes Datum anzugeben als Vater besser schreiben ab Geburt und als Zusatz das der voraussichtliche Geburtstermin der Tag X ist.
von
Felica
am 02.09.2019, 14:19