Guten Abend Frau Bader Ich hab mein Kind am 29.04.11 bekommen und danach 2 jahre EZ genommen über das dritte jahr hatte ich im antrag geschrieben dass ich vorbehalte und rechtzeitig mitteilen werde ob und wann ich es nehme. Ab den 1.5.13 arbeite ich wieder. Jetzt wird mein kind bald drei jahre alt und sie wird in ein anderes kiga kommen und ich müsste sie dann wieder eingewöhnen. Stehen mir die restlichen 12M noch zu? Und bis wann ? 6. oder 8 Lj? Hat der AG das Recht nicht zuzustimmen? Muss ich 12M zusammen nehmen? Oder kann ich monateweise nehmen, jetzt Kiga Eingewöhnung und dann später Einschulung? Frist 7 wochen vor antrag heißt : muss ich vor dem 3.geburtstag noch den antrag stellen und den genauen zeitraum nennen oder mehrere zeitabschnitte nennen oder sind dir 7 wochen frist vor beginn der beabsichtigte EZ? Mit freundlichen Grüßen vielen dank
von saza am 04.02.2014, 21:32