Sehr geehrte Frau Bader, es gibt sog. Wallie-Karten, Prepaid-Karten, mit denen Minderjährige im Internet kostenpflichte Angebote nutzen können. Unser 12jähriger Sohn hat binnen zwei Tagen mehrer dieser Karten gekauft, davon eine Karte für 50 Euro! - liegt das noch im Rahmen des Taschengeldparagraphs oder haben wir evtl. die Möglichkeit, das Geld beim Händler zurückzufordern? Hier wird m.E. deutlich die Spielsucht von Kindern gefördert.... Freundliche Grüße!
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 12:18