Sehr geehrte Frau Baader, Ich arbeite momentan in Teilzeit(22 Std.) da ich noch in Elternzeit bin. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart ab September wieder meine alten 40 Stunden aufzunehmen. Nun bin ich erneut schwanger und habe ein Berufsverbot bekommen. Welches Gehalt steht mir nun während des Beschäftigungsverbots zu und habe ich nach der zweiten Elternzeit immer noch Anspruch auf meine 40 Stunden Stelle? Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße
von feuerschachtel am 13.06.2012, 14:25