Wärhrend teilzeit Beschäftigungsverbot aber vollzeitvertrag schon unterschrieben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wärhrend teilzeit Beschäftigungsverbot aber vollzeitvertrag schon unterschrieben

Sehr geehrte Frau Baader, Ich arbeite momentan in Teilzeit(22 Std.) da ich noch in Elternzeit bin. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart ab September wieder meine alten 40 Stunden aufzunehmen. Nun bin ich erneut schwanger und habe ein Berufsverbot bekommen. Welches Gehalt steht mir nun während des Beschäftigungsverbots zu und habe ich nach der zweiten Elternzeit immer noch Anspruch auf meine 40 Stunden Stelle? Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße

von feuerschachtel am 13.06.2012, 14:25



Antwort auf: Wärhrend teilzeit Beschäftigungsverbot aber vollzeitvertrag schon unterschrieben

Hallo, ab dem Tag, an dem Sie normal arbeiten würden, der VZ-Lohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2012



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