Während Elternzeit erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während Elternzeit erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit bis 08.08.2019 in einer 1-jährigen Elternzeit unseres 1.Kindes. Nun bin ich erneut schwanger mit dem 2. Kind, jedoch erst in der 8. SSW. Mir stellt sich nun die Frage wann muss ich es meinem AG mitteilen? Bzw. wenn ich es nun während der Elternzeit sage habe ich dann einen erneuten Kündigungsschutz? Oder kann er mich am 09.08.2019 kündigen? Bei der ersten Schwangerschaft wurde ich von meinem AG ins Beschäftigungsverbot geschickt (ich arbeite beim Zahnarzt), da ich ihn aufgeklärt habe dass ich nicht mehr in die Assistenz darf. Wie würde es also aussehen mit dem Gehalt wenn er mich nun nach der jetzigen Elternzeit erneut ins Beschäftigungsverbot schickt? Mit freundlichen Grüßen, Stefanie

von stebis89 am 10.06.2019, 11:37



Antwort auf: Während Elternzeit erneute Schwangerschaft

Hallo, Ihr Arbeitgeber kann nicht kündigen, Sie sind ja schwanger. Teilen Sie in die Schwangerschaft zeitnah mit, damit er damit planen kann. Eigentlich sollte er versuchen, kein Beschäftigungsverbot auszusprechen sondern Sie umzusetzen, zum Beispiel an den Empfang. Sollte er erneut ein Beschäftigungsverbot aussprechen bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2019



Antwort auf: Während Elternzeit erneute Schwangerschaft

Reihe nach, sagen musst du es ihm spätestens am ersten Arbeitstag. Damit er eben wie beim ersten Kind dannvdie Chance hat entsprechend den mutterschutzkriterien den Arbeitsplatz zu prüfen. Kündigen kann er dich nicht. Jetzt nicht wegen EZ, danach nicht wegen schwangerschaft. Arbeiten musst du aber ab dem ersten Tag nach EZ theoretisch erst einmal VZ. Sprich du brauchst auch eine entsprechende Kinderbetreuung. Das gilt selbst dann wenn du wieder ein BV bekommen würdest. Solltest di keine Kinderbetreuung haben, hast du ein Problem. Dann müsste man schauen welche weiteren Optionen es gibt. Solltest du ein BV bekommen, was wie gesagt nicht sicher ist, dann bekommst du das Geld was du auch ohne bekommen würdest.

von Felica am 10.06.2019, 12:07



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